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BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 71.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes - Gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3221/94
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 4 S 3221/94
- BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 71.97
- BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 36.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 71.97
Die Beschwerde breitet im Grunde den Rechtsstoff des Streitfalles erneut aus (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ) und stellt damit in grundlegender Vernachlässigung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision den Streitfall insgesamt zur Entscheidung. - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 71.97
Derartige Angriffe gegen die Beweiswürdigung und die Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht sind aber im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unbeachtlich (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 71.97
Bezeichnet im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist die Rüge unzureichender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätten aufdrängen müssen, im einzelnen aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).